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Organisatorisches

  • Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt der Psychotherapieausbildung. In diesem Status bin ich berechtigt, eigenständig psychotherapeutische Leistungen zu erbringen. Dabei werde ich fachlich von erfahrenen Lehrtherapeut*innen begleitet. Eine Abrechnung mit der österreichischen Krankenkasse ist nicht möglich.

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  • Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen und dauert 50 Minuten. Wir besprechen Ihr persönliches Anliegen, die Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Behandlung und Kosten. Anschließend kann der weitere therapeutische Verlauf besprochen werden. ​

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  • Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige telefonische Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Ansonsten muss ich Ihnen diesen Termin in der Höhe des Honorars in Rechnung stellen.

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  • Sämtliche von Ihnen angegeben Daten und in der Behandlung besprochenen Themen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheit nach §15 des Psychotherapiegesetzes. Es ist keinem Außenstehenden ohne Ihre Erlaubnis gestattet, diese Daten einzusehen bzw. Informationen über die Behandlung zu erhalten.

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